Exmissionsklage

Exmissionsklage
Ex|mis|si|ons|kla|ge 〈f. 19Klage auf Exmission

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Exmittiren — (v. lat.), des Besitzes entsetzen, vertreiben; daher Exmission, Entsetzung aus dem Besitz. Exmissionsklage, Klage, daß Jemand aus dem Besitz gesetzt werde, z.B. von Seiten eines Vermiethers gegen einen Miethsmann, wenn derselbe länger, als… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Exmission — (lat., »Austreibung«), die Handlung, mittels deren jemand aus dem Besitz einer unbeweglichen Sache gesetzt oder zu deren Räumung genötigt wird. Exmissionsklage heißt die eine solche Räumung bezweckende Klage, die sehr häufig vom Vermieter nach… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exmission — (lat.), die zwangsweise Entfernung einer Person aus einem von ihr innegehabten Grundstücke, so namentlich die Entfernung eines Pächters oder Mieters auf Klage (Exmissionsklage) des Verpächters oder Vermieters; exmittieren, zwangsweise entfernen …   Kleines Konversations-Lexikon

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