- Exmissionsklage
- Ex|mis|si|ons|kla|ge 〈f. 19〉 Klage auf Exmission
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Exmittiren — (v. lat.), des Besitzes entsetzen, vertreiben; daher Exmission, Entsetzung aus dem Besitz. Exmissionsklage, Klage, daß Jemand aus dem Besitz gesetzt werde, z.B. von Seiten eines Vermiethers gegen einen Miethsmann, wenn derselbe länger, als… … Pierer's Universal-Lexikon
Exmission — (lat., »Austreibung«), die Handlung, mittels deren jemand aus dem Besitz einer unbeweglichen Sache gesetzt oder zu deren Räumung genötigt wird. Exmissionsklage heißt die eine solche Räumung bezweckende Klage, die sehr häufig vom Vermieter nach… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Exmission — (lat.), die zwangsweise Entfernung einer Person aus einem von ihr innegehabten Grundstücke, so namentlich die Entfernung eines Pächters oder Mieters auf Klage (Exmissionsklage) des Verpächters oder Vermieters; exmittieren, zwangsweise entfernen … Kleines Konversations-Lexikon